Jugendordnung
1.0
Name, Zweck, Grundsätze
1.1
Die WKBV-Jugend ist die Jugendorganisation im Württembergischen Kegler- und Bowling-Verband e.V. (WKBV). Sie wird von den Jugendlichen und den in der Jugendarbeit des WKBV tätigen Jugendleitern gebildet. Jugendlicher im Sinne der Jugendordnung ist, wer nach der Altersklasseneinteilung des DKB der Jugend angehört.
1.2
Die WKBV-Jugend strebt an, durch Jugendarbeit der untergliederten Bezirke und Vereine jungen Menschen zu ermöglichen, Kegel- und Bowlingsport zu betreiben. Sie will die Bereitschaft zur nationalen und internationalen Verständigung durch Begegnungen und Wettkämpfe mit Jugendgruppen fördern.
1.3
Die WKBV-Jugend führt sich im sportlichen Bereich selbstständig. Sie ist zur Kooperation und im Rahmen des Jugendrechts zur Beachtung der für den WKBV geltenden Satzungen und Ordnungen verpflichtet.

2.0
Organe
Die Organe der WKBV-Jugend sind
- Verbandsjugendtag
- Sektionsjugendausschüsse
2.1
Verbandsjugendtag setzt sich zusammen aus:
- Verbandsjugendwart
- Sektionsjugendausschüsse
- Vereinsjugendwarten und Vereinsjugendwartinnen
- Vereinsjugendsprechern

3.0
Verbandsjugendtag

3.1 Verbandsjugendtag ist das oberste Organ der WKBV-Jugend. Der ordentliche Verbandsjugendtag findet alle drei Jahre statt. Die Einladung zur Versammlung muss den Teilnehmern mit der Tagesordnung mindestens dreißig Tage vor der Versammlung zugestellt werden. Der Verbandsjugendwart kann aus wichtigen Gründen einen außerordentlichen Verbandstag einberufen. Er muss ihn einberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Verbandstages dies verlangen. Er muss dann innerhalb von zwanzig Tagen stattfinden. Anträge zum Verbandsjugendtag sind zwanzig Tage vor Tagungsbeginn dem Verbandsjugendwart schriftlich zuzuleiten.

4.0
Stimmrecht
4.1 Stimmberechtigt beim Verbandsjugendtag sind die Mitglieder der Sektionsjugendausschüsse, ihr Stimmrecht ist nicht übertragbar. Die Vereinsjugendwarte, die Vereinsjugendwartinnen, die Jugendsprecher, die Jugendsprecherinnen. Bei Verhinderung können sich Vereinsjugendwarte/innen durch ihren Stellvertreter vertreten lassen. Stimmenhäufung ist möglich.

5.0
Sektionsjugendausschüsse
5.1
Zur Erledigung der Aufgaben auf sportlichem Gebiet werden Sektionsjugendausschüsse gebildet. Diese setzen sich zusammen aus dem
- Sektionsjugendwart
- Sektionsmädelwartin
- Sektionsjugendtrainer
- Sektionsjugendsprecher
- Bezirksjugendwarten.
Die Sektionsjugendausschüsse erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der Satzung und den Ordnungen des WKBV sowie der Beschlüsse des Verbandsjugendtages. Die Sektionsjugendausschüsse sind dem jeweiligen Sektionssportausschuss für alle Beschlüsse und Handlungen verantwortlich. Die Sitzung des Sektionsjugendausschusses findet mindestens einmal im Jahr statt. Die Einladung zur Sitzung muss den Teilnehmern mit der Tagesordnung mindestens dreißig Tage vor der Sitzung zugestellt werden. Der Sektionsjugendwart lädt dazu schriftlich ein und leitet die Sitzung. Anträge zur Sektionsausschusssitzung sind mindestens zwanzig Tage vor Sitzungsbeginn dem Sektionsjugendwart schriftlich zuzuleiten. Die Einzelheiten des Jugendsportbetriebes regelt die Sportordnung des DKB sowie die Durchführungsbestimmungen des WKBV.

6.0
Der Verbandsjugendwart
6.1
Der Verbandsjugendwart vertritt die Interessen der WKBV-Jugend nach innen und nach außen. Er ist Mitglied des Verbandsvorstandes. Der Verbandsjugendwart wird vom Verbandsjugendtag gewählt und beim Verbandstag des WKBV bestätigt. Die Amtszeit richtet sich nach den Bestimmungen der WKBV-Satzung über die Amtszeit der WKBV-Vorstandsmitglieder.

7.0
Jugendordnungsänderungen
7.1
Jugendordnungsänderungen können nur auf ordentlichen Verbandsjugendtagen oder speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Verbandsjugendtagen beschlossen werden. Änderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten und der Zustimmung des Verbandsvorstandes.

Württembergischer Kegler- und Bowling-Verband e.V. Siegfried Schweikardt, Vorsitzender Heinz-Kurt Jacob, Verbandsjugendwart Beschlossen am Ordentlichen Verbandsjugendtag am 17. April 1999