Württembergischer Kegler- und Bowling-Verband e.V.

Vollmacht zu WKBV-Versammlungen

Aufruf an alle Kegel- und Bowlingvereine und -abteilungen!

Der WKBV weist nochmals auf die wichtigen Mitgliederversammlungen

Sektionsversammlung Classic und Bowling (22. Februar bzw. 21. März)
Verbandsversammlung WKBV (26. April)

hin mit der dringenden Bitte an die Vereine ihre Stimmrechte wahrzunehmen.

Abteilungsleiter (Mehrspartenvereine) brauchen eine Vollmacht vom Vereinsvorsitzenden.
Der Abteilungsleiter bzw. Vorsitzende sollte bei Verhinderung andere Mitglieder mit der nötigen Vollmacht ausstatten und zu diesen Versammlungen schicken.

Um ihm die Arbeit zu erleichtern, haben wir Vorschläge als Worddatei angefügt (unten).
Bitte machen Sie davon gebraucht, denn jede Stimme ist wichtig!


Verfasser:
Hilmar Buschow

Artikel erstellt am 29.01.2014 von Benutzer Hilmar Buschow